Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverbote – Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung beschäftigt werden. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten.
Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Wird bei dem Kind innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung eine Behinderung festgestellt, kann die Mutter eine Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen beantragen.
Außerhalb der allgemeinen Schutzfristen sieht das Mutterschutzgesetz zum Schutz der werdenden Mutter und ihres Kindes generelle Beschäftigungsverbote (zum Beispiel Akkord-, Fließband-, Mehr-, Sonntags- oder Nachtarbeit) und individuelle Beschäftigungsverbote aufgrund eines ärztlichen Attestes vor.
das Mutterschaftsgeld den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristendas Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Mutterschutzfristen (sogenannter Mutterschutzlohn)
Contents
- 1 Wann wird man in der Schwangerschaft krank geschrieben?
- 2 Bis wann habt ihr gearbeitet in der Schwangerschaft Schweiz?
- 3 Wie viel Lohn bei Krankheit Schwangerschaft?
- 4 Wie lange ist es sinnvoll als Mütter zu Hause zu bleiben?
- 5 Wie viel Urlaub steht mir zu wenn ich schwanger bin?
- 6 Wie lange sollte eine Schwangere stehen?
- 7 Was darf eine Schwangere nicht arbeiten?
- 8 Kann man sich wegen Schwangerschaftsübelkeit krankschreiben lassen?
Wann wird man in der Schwangerschaft krank geschrieben?
Schwanger arbeiten: Bis wann? – In der Schweiz arbeiten werdende Mütter grundsätzlich bis zum Ende der Schwangerschaft, sofern sie gesund sind. Geht es Ihnen nicht gut, kann der Arzt Sie jedoch jederzeit arbeitsunfähig schreiben. Es ist üblich, dass Frauenärzte ihre Patientinnen etwa zwei Wochen vor der Entbindung krankschreiben.
Vollständige Antwort anzeigen
Bis wann habt ihr gearbeitet in der Schwangerschaft Schweiz?
Schuften, bis die Wehen kommen – eine Schweizer Spezialität Mutterschutz Lesezeit: 4 Minuten In allen Nachbarländern müssen Hochschwangere nicht arbeiten. In der Schweiz schon. Hier gibt es keinen vorgeburtlichen Mutterschutz. Warum eigentlich? Krankschreiben lassen oder nicht? Schwangere stehen unter Druck. Bild: Getty Images In allen Nachbarländern müssen Hochschwangere nicht arbeiten. In der Schweiz schon. Hier gibt es keinen vorgeburtlichen Mutterschutz. Warum eigentlich? Von Caroline Freigang Veröffentlicht am 24. Juni 2022 – 10:10 Uhr «Also ich habe bis zum Tag vor der Geburt voll gearbeitet» – diesen stolzen Satz musste sich Giulietta Martin von vielen anderen Müttern anhören. Sie schrieb in einem Blog, sie werde sich vier Wochen vor dem Geburtstermin krankschreiben lassen. Schuften, bis die Wehen kommen – das ist eine Schweizer Spezialität. Es gibt hier keinen vorgeburtlichen Mutterschutz. Anders in den Nachbarländern:
In Deutschland dürfen Frauen ab sechs Wochen vor der voraussichtlichen Niederkunft nicht mehr arbeiten. In Italien beträgt der vorgeburtliche Mutterschutz vier Wochen, in Österreich acht, in Grossbritannien sogar elf Wochen.
Frauen müssen sich dort nicht rechtfertigen, wieso sie vor der Geburt bei der Arbeit fehlen. Die meisten Hochschwangeren in der Schweiz müssen sich krankschreiben lassen. Denn sie können ganz einfach nicht mehr arbeiten. Einige müssen liegen, andere leiden unter Komplikationen, Kreislaufproblemen oder Erschöpfung.70 Prozent der Schwangeren sind mindestens zwei Wochen vor Geburtstermin krankgeschrieben, viele schon früher.
Nur jede sechste Frau arbeitet tatsächlich bis zur Geburt. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Bundesrats. Ob und wann eine Frau krankgeschrieben wird, hängt auch von der behandelnden Gynäkologin ab. Einige schreiben grosszügiger krank, andere sind strikter. Es ist oft Aushandlungssache. Aber nicht nur auf den Schwangeren lastet dadurch ein Druck, sondern auch auf den Frauenärzten.
«Sie werden von Versicherern dazu angehalten, Schwangere nicht ohne Not krankzuschreiben», sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. «Die Erwartung, dass Frauen bis zur Geburt arbeiten sollen, ist gesundheitlich nicht haltbar und in der Realität kaum möglich», schreibt Wasserfallen in ihrem Vorstoss.
Die Fachwelt, vor allem Hebammen, Gynäkologen, Mütter- und Väterberaterinnen oder Pflegefachpersonen betonten: Es sei für den Geburtsverlauf und die Gesundheit von Mutter und Kind entscheidend, dass die Schwangere sich in Ruhe und mit möglichst wenig physischem oder psychischem Stress auf die Geburt vorbereiten kann.
Paradoxerweise wirke sich aber vor allem eine sitzende und eher ruhige Büroarbeit negativ aus. Auch für Arbeitgeber wäre ein vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub vorteilhaft, meint Nationalrätin Wasserfallen. Dann sei klar, ab wann und wie lange eine Schwangere ausfällt.
- So können Betriebe besser planen und Ausfälle reduzieren.
- Zudem könnten im aktuellen System unerwartete und zusätzliche Lohnkosten entstehen, weil Taggeldversicherungen erst nach einer Wartefrist zahlen.
- Besonders kleinere Betriebe würden darum von einer klaren Regelung profitieren.
- Im Ständerat wurde eine gleichlautende Motion im Juni abgelehnt, die Motion Wasserfallen ist im Nationalrat noch hängig.
Die Forderungen nach einem vorgeburtlichen Mutterschutz erhalten breite Unterstützung in der Fachwelt und von vielen Frauen – doch politisch haben sie es schwer. Der Motion Wasserfallen droht ausserdem die Abschreibung, weil sie nach bald eineinhalb Jahren immer noch nicht behandelt wurde.
- Gemäss Bundesrat besteht kein Handlungsbedarf.
- Er stützt sich bei dieser Einschätzung auf einen Bericht von 2017, der zum Schluss kommt, dass die meisten Frauen keine oder nur geringfügige Einkommenseinbussen hinnehmen müssen, wenn sie krankgeschrieben werden.
- Ein vorgeburtlicher Mutterschaftsurlaub dagegen würde «den finanziellen Rahmen sprengen», die Erwerbsersatzordnung müsste zusätzliche Kosten von rund 200 Millionen Franken decken.
Auch das heutige System koste, entgegnet Wasserfallen. Zuerst in den Betrieben, die für die ersten Kranktage der Angestellten selber aufkommen müssen, danach bei den Versicherungen. Der Arbeitgeberverband lehnt den vorgeburtlichen Mutterschutz aus einem anderen Grund ab: «Eine zusätzliche Versicherung für Absenzen während der letzten Wochen einer Schwangerschaft zahlt sich nur sehr beschränkt aus», sagt Lukas Müller-Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik.
Denn sie betreffe nur einen Teil der werdenden Mütter, müsse aber für alle abgeschlossen und finanziert werden. Ein Teil der Frauen könne in den letzten Wochen vor der Geburt noch arbeiten, andere hätten schon früher Beschwerden. Eine individuelle Lösung, wie sie heute gilt, sei passender als eine, die dann nicht mal eingehalten werden könne.
Manche Frauen würden ja schon deutlich vor den drei Wochen ausfallen, für andere sei ein Arbeitsstopp unnötig, so Müller-Brunner. Wasserfallen sagt dazu, sogar bei komplikationsarmen Schwangerschaften sei es medizinisch nicht empfohlen, dass manche Frauen bis zur Geburt arbeiten.
Das bereite Mutter und Kind unnötigen Stress. Mit dieser Einschätzung ist sie nicht allein. Denn während es bei einer Bundeslösung knorzt, tut sich einiges in den Kantonen und Städten. Die Luzerner Stadtverwaltung führt per Anfang 2023 freiwillig einen dreiwöchigen Mutterschutz für ihre Mitarbeiterinnen ein – zusätzlich zu den 16 Wochen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt.
Die Stadtregierung argumentiert, ein Grossteil der Mitarbeiterinnen werde für die letzten Wochen vor der Geburt ohnehin krankgeschrieben. In der Stadt Zürich wird der Gemeinderat einen vergleichbaren Vorstoss noch vor der Sommerpause behandeln. In Basel-Stadt wurde im April ein Vorstoss der EVP dem Regierungsrat überwiesen.
In Basel-Land gibt es einen ähnlichen Vorschlag. Auf kantonaler Ebene kann dieser Mutterschutz allerdings nur für Kantonsangestellte umgesetzt werden. Die EVP Basel-Stadt würde darum eine nationale Lösung bevorzugen. Flavia Wasserfallen ist erfreut, dass sich etwas bewegt. «Dass gewisse Kantone und Städte als Vorbild vorangehen, sehe ich als Chance.
So haben wir Praxisbeispiele dafür, welche Vorteile ein vorgeburtlicher Mutterschutz bietet.» Sie ist aber überzeugt: Längerfristig braucht es eine nationale Lösung. Auch in einzelnen Firmen hat ein Umdenken eingesetzt. Sie gehen auf eigene Faust voran.
So bieten Roche und Novartis ihren Angestellten vier Wochen zusätzlichen Mutterschaftsurlaub zu den gesetzlich vorgegebenen 14 Wochen. Diese können bereits ab vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bezogen werden. Die Zurich-Versicherung kennt eine ähnliche Regelung. Viele Firmen haben eine Lösung eingeführt, mit der ein Teil des regulären Mutterschaftsurlaubs bereits vor der Geburt bezogen werden kann – dafür wird er nach der Geburt entsprechend gekürzt.
Buchtipp Mutter werden – berufstätig bleiben : Schuften, bis die Wehen kommen – eine Schweizer Spezialität
Vollständige Antwort anzeigen
Wann vor der Geburt nicht mehr arbeiten?
Rechtsgrundlage – Mutterschutzfrist: Schutzfrist nach der Geburt: Der ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen. Hierzu gehören der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz verbunden mit einem Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen (Gesundheitsschutz mit Teilhabeanspruch), der besondere Schutz vor Kündigung (Kündigungsschutz), das Beschäftigungsverbot und die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots (Einkommensschutz).
- Dieser Schutz gilt vor und nach der Geburt.
- Mit einigen Besonderheiten gilt dieser Schutz auch für Schülerinnen und Studentinnen.
- Die Mutterschutzfrist ist der Zeitraum, in dem Sie vor und nach der Geburt nicht arbeiten dürfen.
- Umgangssprachlich ist dieser Zeitraum gemeint, wenn man sagt, eine Frau sei im „Mutterschutz”.
Dieser beginnt normalerweise 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet normalerweise 8 Wochen nach der Geburt. Damit umfasst die Mutterschutzfrist in der Regel einen Zeitraum von 14 Wochen. Für die Schutzfrist vor der Entbindung gibt es eine Besonderheit: In dieser Zeit dürfen Sie – wenn Sie dies ausdrücklich wünschen – weiter beschäftigt werden.
Vollständige Antwort anzeigen
Wie viel Lohn bei Krankheit Schwangerschaft?
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschä- digung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag.
Vollständige Antwort anzeigen
Wie lange ist es sinnvoll als Mütter zu Hause zu bleiben?
Wie beantragst Du Elternzeit? – Eigentlich musst Du die Elternzeit nicht beantragen. Denn Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit, den der Arbeitgeber nicht ablehnen darf. Es reicht deshalb, wenn Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig darüber informierst, dass und wie lange Du in Elternzeit gehen möchtest.
Umgangssprachlich wird das aber oft als Antrag bezeichnet. Die Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes musst Du spätestens sieben Wochen vor deren Beginn schriftlich der Personalabteilung mitteilen ( § 16 Abs.1 BEEG ). In der Mitteilung musst Du gegenüber Deinem Arbeitgeber erklären, von wann bis wann Du nach der Geburt des Kindes zuhause bleiben willst.
Wenn Du als Mutter die Elternzeit direkt im Anschluss an die acht Wochen Mutterschutz nehmen möchtest, musst Du den Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt stellen. Besser ist es aber, wenn Du die Elternzeit schon vor der Geburt beantragst und dabei den voraussichtlichen Geburtstermin angibst.
- Willst Du zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag 13 Wochen vor deren geplantem Beginn einreichen.
- Der Arbeitgeber kann Deinen Antrag übrigens nicht ablehnen : Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.
- Achtung: Du solltest die Elternzeitmitteilung auf keinen Fall allein per E-Mail schicken.
Das genügt der strengen Schriftform nicht und ist damit laut Bundesarbeitsgericht nichtig (BAG, Urteil vom 10. Mai 2016, Az.9 AZR 145/15 ). Unterschreibe den Antrag an Deinen Arbeitgeber unbedingt von Hand. Du kannst dazu unser Musterschreiben Elternzeit nutzen.
Vollständige Antwort anzeigen
Wie viel Urlaub steht mir zu wenn ich schwanger bin?
Wie viele Urlaubstage während der Schwangerschaft? – Wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind, stehen Ihnen nach dem Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Urlaubstage zu. Natürlich können Sie arbeitsvertraglich auch mehr Urlaubstage vereinbart haben. Da die Abwesenheit während des Mutterschutzes nicht als Fehlzeit zählt, wird dadurch auch der Urlaubsanspruch nicht geschmälert.
Vollständige Antwort anzeigen
Wie lange sollte eine Schwangere stehen?
Antwort: – Prinzipiell darf eine Schwangere bis einschließlich des fünften Monats an einem Steharbeitsplatz eingesetzt werden. Gleiches gilt nach Ablauf des fünften Monats, wenn die Tätigkeit am Steharbeitsplatz 4 Stunden nicht überschreitet. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für die werdende Mutter und ihr Kind keine unverantwortbare Gefährdung durch die Steharbeit festgestellt wurde.
- Begründung: Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.
- Insbesondere ist er verpflichtet, den Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährdet werden.
Der Arbeitgeber hat – unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschäftigt wird – bereits im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jede Tätigkeit jene Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu ermitteln, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt sein kann (anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung gem.
§ 10 Abs.1 Nr.1 MuSchG). Auf Grundlage dieser Beurteilung ist anschließend festzustellen, inwieweit Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. Stillbereitschaft hat der Arbeitgeber seine Beurteilung auf Aktualität zu überprüfen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und der anzeigenden Arbeitnehmerin ein Gespräch zu weiteren Anpassungen anzubieten (§ 10 Abs.2 MuSchG).
Der Arbeitgeber hat eine schwangere oder stillende Frau über die Gefährdungsbeurteilung und über die damit verbundenen für sie erforderlichen Schutzmaßnahmen zu informieren (§ 14 Abs.3 MuSchG). Ergibt die Beurteilung, dass eine unverantwortbare Gefährdung bezüglich der Sicherheit oder Gesundheit von Mutter und/oder Kind vorliegt, ist der Arbeitgeber dazu angehalten, der Frau die Fortführung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen und in diesem Sinne geeignete Schutzmaßnahmen in Rangfolge des § 13 MuSchG zu treffen, die sich wie folgt gliedern: 1.
Umgestaltung der Arbeitsbedingungen 2. Arbeitsplatzwechsel (Arbeitgeber hat hierbei erweitertes Direktionsrecht, § 315 BGB) 3. Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots unter Zahlung des Mutterschutzlohns gem. § 18 MuSchG (als Ultima Ratio) Im Mutterschutzgesetz finden sich eine Reihe von Beispielen für Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen, die eine unverantwortbare Gefährdung darstellen können.
Ein Beispiel ist das von Ihnen angesprochene ständige Stehen.: § 11 MuSchG ” Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen ” “(5) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.
Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen, sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet.”. Eine solche Regelung war auch bereits im alten Mutterschutzgesetz vorhanden.
Das bewegungsarme Stehen bedeutet, dass weitgehend keine Entlastung durch Gehen oder Sitzen möglich ist, so dass z.B. die Gefahr einer Thrombose besteht. Entscheidend ist, dass die Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen keine unverantwortbare Gefährdung für die Schwangere oder ihr Kind darstellen dürfen.
Inwieweit bis zum Ablauf des fünften Monats und bei einem Unterschreiten der Tätigkeitsdauer von 4 Stunden Gefährdungen für die Schwangere oder ihr Kind auftreten, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 10 MuSchG) zu betrachten. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die im § 9 MuSchG vorgeschriebene Gestaltung der Arbeitsbedingungen hin: “(2) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird.
(3) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ihre Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für sie erforderlich ist, kurz unterbrechen kann,” Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte beispielsweise sein, der Schwangeren grundsätzlich Stehhilfen zur Verfügung zu stellen.
Vollständige Antwort anzeigen
Welche Gründe für Beschäftigungsverbot in der SS?
Mögliche Gründe für ein individuelles Berufsverbot in der Schwangerschaft – Die Aussprache des Verbotes muss mit sachlichen Fakten belegt werden. Dabei können unterschiedliche Gründe Anlass für ein Verbot geben. Hierzu gehören vor allem eine Risikoschwangerschaft oder auch die Möglichkeit einer Frühgeburt.
Vollständige Antwort anzeigen
Was darf eine Schwangere nicht arbeiten?
Folgende Arbeiten in der Schwangerschaft sind generell verboten. Arbeiten, bei denen sie sich oft strecken, bücken oder in die Hocke gehen müssen. Das Bedienen von Geräten und Maschinen mit den Füßen. Arbeiten, bei denen die Schwangere mit Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen in Berührung kommt.
Vollständige Antwort anzeigen
Kann mich der Hausarzt in der Schwangerschaft krank schreiben?
KeyPoints –
Bei Schwangeren ist eine besondere Sorgfalt nötig: daher immer Blutdruck messen und Unterschenkel ansehen (Gestose, Thrombose). Keine neuen Medikamente oder Verfahren einsetzen, im Zweifelsfall www.embryotox.de konsultieren. Vorsicht auch bei pflanzlichen Präparaten! Bei Infekten ist die Komplikationsrate erhöht. Allgemeine Hygieneregeln einhalten Krankschreibung eher großzügig Besondere Vorsicht bei Bauchbeschwerden: enge Kooperation mit dem Gynäkologen
Die Evidenz für die Behandlung von Begleiterkrankungen während der Schwangerschaft ist dürftig, da bislang vor allem nur Beobachtungsstudien vorliegen. Generell gilt aber, dass die Schwangerschaft eine Risikosituation ist. Bei jeder Maßnahme müssen die veränderte Immunantwort und Zirkulation sowie die Auswirkungen auf den Embryo bzw.
Vollständige Antwort anzeigen
Kann man sich wegen Schwangerschaftsübelkeit krankschreiben lassen?
Übelkeit in der Schwangerschaft bei der Arbeit – Vielen Frauen in der Frühschwangerschaft macht die Übelkeit unter anderem deshalb zu schaffen, weil sie auch vor der Arbeitszeit nicht Halt macht. Grundsätzlich gilt: Als Schwangere sind Sie durch das Mutterschutzgesetz geschützt und müssen ausreichend Raum zur Erholung und für kurze Pausen haben.
- Allerdings kann Ihr Arbeitgeber diese Regelungen nur umsetzen, wenn die Schwangerschaft auch bekannt ist.
- Holen Sie Ihre Vorgesetzten also rechtzeitig ins Boot.
- Wollen Sie die 12.
- Schwangerschaftswoche abwarten, bevor Sie von Ihrer Schwangerschaft berichten, haben Sie die Möglichkeit, sich bei anhaltender Schwangerschaftsübelkeit krankschreiben zu lassen.
Manch Schwangere nimmt auch Urlaub, um sich zu erholen. Allerdings sollten Sie diese Option nur in Erwägung ziehen, wenn Sie sich sicher sind, den Urlaubsanspruch bis zu Ihrem Mutterschutz nicht noch zu benötigen.
Vollständige Antwort anzeigen