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Wann Muss Ich Eine Schwangerschaft Dem Arbeitgeber Melden?

Wann Muss Ich Eine Schwangerschaft Dem Arbeitgeber Melden
Checkliste: Schwangerschaft & Arbeitgeber Wer ein Kind erwartet, braucht sich keine Sorgen um seinen Job und sein Einkommen machen. Darüber hinaus ist eine schwangere Frau vor Stress und körperlicher Belastung gesetzlich geschützt. Nun fragst du dich, wie und wann du deine Schwangerschaft deiner/deinem Vorgesetzten und der Personalabteilung mitteilst, wann der Mutterschutz greift und welche Vorteile & Rechte sie/er dir in Bezug auf Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Kündigungsschutz und deine Gehaltsfortzahlung einräumt. Wir haben euch eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps und Infos die Themen Schwangerschaft, Job und Arbeitgeber zusammengestellt. Als Schwangere profitierst du in Deutschland im Arbeitsleben von einem speziellen Schutz: dem Mutterschutz, Dein Arbeitgeber hat die im Mutterschutzgesetz festgelegten Vorschriften während der Schwangerschaft und nach der Geburt einzuhalten.

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt Beschäftigungsverbote bei körperlicher Betätigung und anderen Gefahren Entgeltersatzleistungen während des Beschäftigungsverbotes Arbeitszeiten – und Pausenvorschriften

Du hast einen Anspruch auf Mutterschutz, wenn du einem vertraglichen Arbeitsverhältnis nachgehst. Darunter fallen natürlich auch Teilzeitangestellte, Auszubildende, Gering-verdienerinnen oder Heimarbeiterinnen. Seit dem 1. Januar 2018 greifen die Richtlinien auch für Schülerinnen und Studentinnen, die in der Zeit zum Beispiel von Pflichtveranstaltungen befreit werden können.

Befristete Arbeitsverträge: Während des befristeten Arbeitsverhältnisses hast du einen Anspruch auf Mutterschutz. Wenn das Arbeitsverhältnis ohne eine Verlängerung endet, so endet auch dein Recht auf Mutterschutz. Wichtig: Verlängert dein Arbeitgeber dein Arbeitsverhältnis wegen der Schwangerschaft nicht, ist dies gesetzlich unzulässig. Du kannst gegen eine nicht gewährte Verlängerung juristisch vorgehen! Probezeit: Natürlich hast du auch während der Probezeit einen Anspruch auf Mutterschutz. Sollte dein Arbeitgeber dich nach der Probezeit nicht einstellen, weil du schwanger bist, kannst du juristische Schritte einleiten. Ausbildung: Auch während der Ausbildungszeit hast du einen Anspruch auf Mutterschutz. Dabei erhältst du die Möglichkeit, deine Ausbildungszeit auf Antrag zu verlängern. In der Regel ist die für dich zuständige örtliche Berufskammer für diesen Verlängerungsantrag zuständig.

Du bist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Allerdings kannst du dann auch nicht vom Mutterschutz profitieren und musst beispielsweise auch in den letzten sechs Wochen vor der Geburt arbeiten.

Deshalb ist es ratsam und in deinem Sinne, dass du deine Schwangerschaft auch auf der Arbeit mitteilst. In den ersten 12 Wochen brauchst du den Arbeitgeber noch nicht zu informieren. In der Regel ist es sinnvoll die berüchtigte Drei-Monats-Hürde abzuwarten. Ab der 13. Woche solltest du dann den Arbeitgeber darüber aufklären, dass du in anderen Umständen bist.

Erst ab dieser Mitteilung gilt der Mutterschutz und erst ab dann kann und muss das Unternehmen die entsprechenden Bestimmungen einhalten. Die Schutzvorschriften greifen also erst ab dem Moment der Inkenntnissetzung des Arbeitgebers. Gerade, wenn deine Arbeit mit besonderen Gefährdungen verbunden ist oder wenn die Suche nach einem geeigneten Ersatz für dich längere Zeit in Anspruch nehmen würde, weil du einen sehr komplexen Aufgabenbereich verwaltest, solltest du mit der Mitteilung über deine Schwangerschaft nicht zu lange warten. Am besten informierst du zunächst deinen Vorgesetzten in einem persönlichen Gespräch. Erst danach solltest du die Kollegen informieren. Zusätzlich empfiehlt es sich, ein formloses Schreiben aufzusetzen, mit dem du auch die Personalabteilung in Kenntnis setzt. Schwangere haben zunächst einmal einen Anspruch auf Freistellung für die notwendigen Untersuchungen beim Arzt, bei der Ärztin oder Hebamme. Ist durch den Job eine Gefährdung des Wohls von Mutter und Kind nicht auszuschließen, da es beispielsweise der Mutter körperlich sehr schlecht geht, kann auch ein individuelles Beschäftigungsverbot erfolgen. Der Arbeitsplatz darf für die werdende Mutter keine Gefahren für Leben und Gesundheit darstellen. Das bedeutet beispielsweise ein mögliches Beschäftigungsverbot für alle Schwangeren von Seiten des Arbeitgebers. Laut Mutterschutzgesetz sind für Schwangere und auch Stillende folgende Situationen und Tätigkeiten verboten :

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Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen (freiwillig unter bestimmten Voraussetzungen möglich) Tätigkeiten in Akkordarbeit oder am Fließband Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Strahlen, Gase, Staub, chemische Schadstoffe) Tätigkeiten in oder auf Fahrzeugen (nach dem dritten Monat) Langes Stehen (mehr als vier Stunden am Tag) Arbeitszeiten von mehr als 8,5 Stunden täglich Kontakt mit rohen Lebensmitteln Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr (zum Beispiel bei Geräte- und Maschinenbedienung) Schwere körperliche Tätigkeiten (z.B. regelmäßige Lasten von mehr als 5 Kilo)

Ein Beschäftigungsverbot ist allerdings als letztes Mittel in Erwägung zu ziehen. Dies bedeutet, erst wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden oder einfach nicht umsetzbar sind, wie eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

  1. Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hast du als Arbeitnehmerin Anspruch auf den Mutterschutzlohn : das ist die Höhe des durchschnittlichen Gehaltes, den der Arbeitgeber dir in den letzten drei Monate vor Ausspruch des Beschäftigungsverbotes gezahlt hat.
  2. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten durch die Krankenkasse zurück erstattet.

In der Zeit des regulären Beschäftigungsverbotes – das sind die letzten 6 Wochen der Schwangerschaft und die ersten 8 Wochen nach der Geburt – erhältst du weiterhin dein durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate ausgezahlt. Diese Regelung ist ebenfalls im Mutterschutzgesetz fest verankert und sorgt für die finanzielle Versorgung vor und nach der Schwangerschaft.

  • Ein Anrecht auf Mutterschaftsgeld haben alle vertraglich angestellten Arbeitnehmerinnen, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind.
  • Dein Arbeitgeber muss die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettoverdienst aufstocken – dies wird als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezeichnet.

Du bist nicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann hast Du keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld. Du hast allerdings die Möglichkeit, beim Bundesversicherungsamt einen einmaligen Mutterschaftszuschuss zu beantragen. Hier findest Du alle weiteren Infos zu den Formalitäten und benötigten Dokumenten im Überblick. Es gilt, werdende Mütter vor psychischen Belastungen zu schützen und finanziell abzusichern. Deshalb ist in der Regel eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis zu zwölf Wochen nach der Geburt nach § 17 Abs.1 des Mutterschutzgesetzes nicht erlaubt,

Du erklärst schriftlich, dass du mit dieser Kündigung nicht einverstanden bist und forderst das Unternehmen auf, die Kündigung zurück zu nehmen. Teile die unrechtmäßige Kündigung der zuständigen Aufsichtsbehörde mit. Reiche innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage vor dem örtlichen Arbeitsgericht ein. Nur so kann die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung erreicht werden.

Dir wurde gekündigt und du hast erst nach der Drei-Wochen-Frist von deiner Schwangerschaft erfahren? Informiere nun deinen Arbeitgeber über eine Schwangerschaft. In der Regel müsste er dann die Kündigung zurückziehen. Tut er dies nicht, hast du innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der Schwangerschaft Zeit, die Kündigungsklage zu erheben.

  1. Nur in ganz seltenen Fällen kann es einem Arbeitgeber erlaubt werden, einer werdenden Mutter zu kündigen und dies muss von der zuständigen Landesbehörden genehmigt werden.
  2. Eine Genehmigung kann nur erfolgen, wenn ein besonderer Grund vorliegt, der rein gar nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat.
  3. Ob wirklich ein solcher Grund vorliegt und wie dieser definiert wird, ist immer noch umstritten.

Deshalb kann ein Gericht trotz behördlicher Genehmigung immer noch zugunsten der werdenden Mutter entscheiden. In Deutschland gibt es eine Mutterschutz-Aufsichtsbehörde, An diese kannst du dich bei wichtigen Fragen rund um das Thema Kündigungsschutz in der Schwangerschaft wenden.

Nach der Geburt setzen sich die Schutzansprüche mit der Elternzeit fort, was Euch ermöglicht ein für alle Beteiligten befriedigendes Familienleben zu organisieren. So könnt Ihr Euch insbesondere in den ersten Lebensjahren intensiv der Betreuung eures Kindes widmen. Das Recht auf Elternzeit gilt sowohl für Vater als auch Mutter und sie verlängert auch den Kündigungsschutz auf die Dauer der in Anspruch genommenen Zeit.

Der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit beträgt maximal 36 Monate, Sie muss nicht am Stück genommen, sondern kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden – davon können bis zu 12 Monate auch auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes übertragen werden.

  • Wer von euch für welche Zeitabschnitte die Elternzeit in Anspruch nimmt, könnt ihr frei entscheiden.
  • Sprecht dies am besten früh genug mit euren Arbeitgebern ab.
  • Während der Elternzeit stehen euch gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld zu – es beträgt 65% vom Nettolohn.
  • Geht ihr während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung nach, könnt ihr sogar bis zu 28 Monate ElterngeldPlus beziehen.
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Neben dem Gehalt erhaltet ihr dann auch weiter Geld vom Staat. Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, dass Eltern von Frühchen länger Elterngeld erhalten. -> Kommt das Kind mindestens 6 Wochen zu früh auf die Welt = 1 Monat länger Basiselterngeld -> Kommt das Kind mindestens 8 Wochen zu früh auf die Welt = 2 Monate länger Basiselterngeld -> Kommt das Kind mindestens 12 Wochen zu früh auf die Welt = 3 Monate länger Basiselterngeld -> Kommt das Kind mindestens 16 Wochen zu früh auf die Welt = 4 Monate länger Basiselterngeld Die Höhe des Elterngeldes bleibt unverändert. Sie richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Es beträgt mindestens 300 Euro, höchstens aber 1.800 Euro im Monat (Basiselterngeld). Außerdem dürfen Eltern nun 32 Stunden pro Woche arbeiten, ohne dabei ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Bisher waren nur 30 Stunden erlaubt. Durch diese Aufstockung ist zum Beispiel eine Vier-Tage-Woche möglich. Der Partnerschaftsbonus stellt eine Zusatzleistung dar, der beansprucht werden kann, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Den Bonus gibt es künftig bei 24 bis 32 Wochenstunden anstatt bei 25 bis 30 Wochenstunden. Krankengeld oder Kurzarbeit soll nicht mehr zu einer Minderung des Elterngeldes führen. Am besten sprecht Ihr euch als Paar früh genug ab, um auch eure Arbeitgeber so früh wie möglich ins Boot zu holen, Denn auch dieser muss ja eine gewisse Planungssicherheit haben und für die Zeit, in der Ihr fehlt, eine Übergangslösung organisieren. Mindestens 7 Wochen vor den gewünschten Beginn müsst Ihr den Antrag bei eurem Arbeitgeber stellen. Ihr legt euch damit für die ersten zwei Jahre nach der Geburt des Babys fest, in welchem Zeitraum ihr in die Elternzeit gehen wollt. Möchten Mutter oder Vater nach dem dritten Geburtstag des Babys noch einmal in Elternzeit gehen, muss der Arbeitgeber mindestens 13 Wochen vorab darüber informiert werden. Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich erfolgen, und beinhaltet die genauen Angaben, wann und für wie lange du in Elternzeit gehen möchtest. Es handelt sich dabei um ein formloses Schreiben – du musst es allerdings ausdrucken und unterschreiben, Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Um sicher zu gehen, lässt du dir die persönliche Abgabe des Schreibens am besten quittieren oder schickst es per Einschreiben an deine Firma. Mit dieser Checkliste haben wir euch einen Überblick zu den wichtigsten Themen rund um Schwangerschaft und Arbeitgeber, Arbeitsrecht und Mutterschutz, Elternzeit sowie damit verbundenes Arbeitsrecht und Fristen für Anträge bereitgestellt. Nutzt die gesetzlichen Regelungen und Spielräume, um euch und das ungeborene Baby zu schützen und, um so viel Zeit wie möglich mit eurem Kind zu verbringen. Ihr habt mit dem Mutterschutzgesetz und der Elternzeitregelung flexible Gestaltungsspielräume, um die wertvollen ersten Jahre eures Babys zu begleiten. So verpasst ihr keine wichtigen Ereignisse beim Heranwachsen eures Sprösslings. Hier findet ihr weitere, mit denen wir euch mit weiteren wichtigen Informationen für diese einzigartige Phase in eurem Leben unterstützen möchten. Wir haben euch eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps und Infos die Themen Schwangerschaft, Job und Arbeitgeber zusammengestellt. : Checkliste: Schwangerschaft & Arbeitgeber
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Wann muss ich den Arbeitgeber sagen dass ich schwanger bin?

Wie sage ich am besten meinem Arbeitgeber, dass ich schwanger bin? Diese Optionen empfehlen sich – Empfehlenswert ist es, dem Arbeitgeber nach circa 12 Wochen der Schwangerschaft zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt ist das Risiko für eine Fehlgeburt nämlich deutlich gesunken.
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Was zahlt der Arbeitgeber in der Schwangerschaft?

Wie hoch ist der Mutterschutzlohn? – Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft:

Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an.Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.

Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Wenn in diesem Zeitraum eine dauerhafte Änderung Ihres Lohns eingetreten ist, dann wird der Durchschnitt aus dem geänderten Lohn berechnet.

  • Das bedeutet zum Beispiel: Wenn sich Ihr Lohn in diesem Zeitraum wegen des für Sie geltenden Tarifvertrags erhöht hat, dann wird der gesamte Durchschnitt mit dem höheren Lohn berechnet.
  • Vorübergehende Änderungen Ihres Lohns werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
  • Außerdem werden bei der Berechnung des Durchschnitts Nachteile nicht berücksichtigt, die Sie durch den Mutterschutz haben.

Das bedeutet zum Beispiel: Wenn Sie wegen des Mutterschutzes, nicht mehr sonntags arbeiten dürfen, dann werden bei der Berechnung des Durchschnitts die Zuschläge für Sonntagsarbeit nicht abgezogen. Dasselbe gilt für die Zuschläge für Nachtarbeit, Mehrarbeit, Akkordarbeit, und Fließbandarbeit.

Mutterschutzlohn gilt als normaler Lohn. Daher müssen Sie für Ihren Mutterschutzlohn auch Steuern und Sozialabgaben zahlen, wie auf Ihren normalen Lohn auch. Allerdings müssen Sie auch Steuern zahlen für Lohnbestandteile, die bislang möglicherweise steuerfrei waren, beispielsweise für Sonn- und Feiertagszuschläge.

Dadurch kann der Mutterschutzlohn netto niedriger sein als Ihr bisheriger Netto-Lohn.
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Wie lange kann man sich in der Schwangerschaft krank schreiben lassen?

Das Mutterschutzgesetz und das Beschäftigungsverbot – Zum Schutz der Gesundheit der (werdenden) Mutter und ihres Kindes am Arbeitsplatz gibt es das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es gewährleistet, dass die Mutter während der Schwangerschaft, aber auch nach der Entbindung und in der Stillzeit am Arbeitsplatz keiner Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes ausgesetzt ist und wirkt Benachteiligungen am Arbeitsplatz entgegen.

Eine tolle Sache also! Unter das Mutterschutzgesetz fällt auch das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Grundsätzlich gilt im gesetzlich festgelegten Zeitraum des Mutterschutzes ein Beschäftigungsverbot, also sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und bis zu acht Wochen nach der Entbindung.

In dieser Schutzfrist ist die Schwangere oder frisch gebackene Mutter von der Arbeit freigestellt. Wann Muss Ich Eine Schwangerschaft Dem Arbeitgeber Melden
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Wie lange Schwangerschaft vor Arbeitgeber geheim halten?

Arbeitgeber zur Verschwiegenheit verpflichtet – Wann Muss Ich Eine Schwangerschaft Dem Arbeitgeber Melden Unsplash.com/ Mohammad Metri Grundsätzlich sind sowohl der Arbeitgeber, als auch der Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise über die Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit wahren. Doch auch der Arbeitgeber muss Informationen, bezüglich derer der Arbeitnehmer ein Interesse an der Geheimhaltung hat, für sich behalten.

Dazu gehören auch persönliche Informationen, wie Krankheiten, bestehende Schwerbehinderungen und eben auch die Schwangerschaft. Derartige Informationen darf der Arbeitgeber somit nicht an Dritte weitergeben, ohne gegen die Verschwiegenheit zu verstoßen. Gerade bei Schwangeren schützt das Mutterschutzgesetz explizit vor der Weitergabe der Informationen bezüglich der Schwangerschaft.

Denn schließlich ist es der Arbeitnehmerin selbst überlassen, wann und wen sie in die Schwangerschaft einweihen möchte.
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