Beispiel für den Untersuchungskalender für die Schwangerschaft –
SSW 4 bis 5 : Schwangerschaftstest ab SSW 5 : Erstuntersuchung mit Blutuntersuchungen, eventuell Krebsvorsorge, Anlage des Mutterpasses SSW 9 bis 12 : Vorsorgeuntersuchung, erster Ultraschall SSW 11 bis 13 : evtl. Ersttrimester-Screening, DNA-Bluttest (ab SSW 10), gegebenenfalls Chorionzottenbiopsie SSW 13 bis 16 : Vorsorgeuntersuchung SSW 16 bis 17 : gegebenenfalls Amniozentese SSW 17 bis 20 : Vorsorgeuntersuchung, zweiter Ultraschall, eventuell Feinultraschall SSW 21 bis 24 : Vorsorgeuntersuchung SSW 24 bis 27 : Antikörper-Suchtest, Oraler Glukosetoleranztest SSW 25 bis 28 : Vorsorgeuntersuchung SSW 29 bis 32 : Vorsorgeuntersuchung, dritter Ultraschall ab SSW 32 : Blutuntersuchungen (Hepatitis B,), ab jetzt Vorsorgeuntersuchung alle zwei Wochen, eventuell mit CTG (Kardiotokogramm) zur Messung der Herztöne des Kindes und der Wehen SSW 33 bis 34 : Vorsorgeuntersuchung SSW 35 bis 36 : Vorsorgeuntersuchung, eventuell Abstrich auf B-Streptokokken SSW 37 bis 38 : Vorsorgeuntersuchung, eventuell CTG ab SSW 40 : etwa alle zwei Tage Vorsorgeuntersuchung, CTG, Bestimmung der Fruchtwassermenge
Wenn ansonsten keine Beschwerden vorliegen, raten Frauenärzte meist zu einer Erstuntersuchung ab der fünften Schwangerschaftswoche. Dieser Termin beginnt in der Regel, indem der Arzt mittels Ultraschall die Schwangerschaft bestätigt und eine körperliche Untersuchung vornimmt.
- Dann folgt ein ausführliches Gespräch.
- Der Arzt stellt Fragen nach dem allgemeinen Befinden, und den Krankheiten, die die Schwangere hatte oder hat.
- Er berät auch zu allgemeinen Themen wie Ernährung, körperlicher Aktivität oder Impfungen während der Schwangerschaft.
- Nach den Mutterschafts-Richtlinien sind etwa zehn Vorsorgetermine vorgesehen.
Diese wird der Arzt während der Schwangerschaft etwa alle vier Wochen durchführen, ab der 32. SSW alle vierzehn Tage. Wenn der Entbindungstermin überschritten ist, untersucht der Arzt in kürzeren Abständen, ungefähr alle zwei Tage. Zur Dokumentation aller Befunde gibt es den Mutterpass, Beratende Expertin: Dr. med. Mareike Pöllmann, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in München © W&B/Privat
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Wie oft muss man in einer Schwangerschaft zum Frauenarzt?
Zeitliche Abstände der Untersuchungen – In der Regel finden die Vorsorgeuntersuchungen alle vier Wochen statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) stehen dann alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an und bei Überschreiten des errechneten Geburtstermins erfolgen die Kontrolluntersuchungen alle zwei Tage.
- Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen sind zudem drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen im Zeitraum von der 9. bis 12.
- SSW, von der 19. bis 22.
- SSW und von der 29. bis 32. SSW.
- Diese Untersuchungen sind immer freiwillig.
- Sie erhalten im Vorfeld der ersten Ultraschall-Untersuchung deshalb von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin ein entsprechendes Infoblatt.
Diese Untersuchungen per Ultraschall, auch Sonografie genannt, dürfen nur von einem Frauenarzt oder einer Frauenärztin durchgeführt werden, nicht von einer Hebamme. Die Untersuchungsergebnisse geben Auskunft über:
das genaue Gestationsalter, also das Alter des ungeborenen Kindes ab dem mutmaßlichen Tag der Befruchtung (= Dauer der Schwangerschaft) und damit über den voraussichtlichen Geburtstermin, der gegebenenfalls angepasst wird eine eventuell bestehende Mehrlingsschwangerschaft den Sitz des Embryos in der Gebärmutter die Herzaktivitäten des Embryos die Körpermaße des Embryos, wie zum Beispiel die Scheitel-Steiß-Länge (SSL) oder die Scheitel-Fersen-Länge (SFL) die Fruchtwassermenge die Lage der Plazenta (Mutterkuchen)
Sollten Unregelmäßigkeiten, Beschwerden oder Komplikationen auftreten, können auch kürzere Abstände zwischen den Untersuchungen angezeigt sein beziehungsweise weitere Ultraschall-Untersuchungen erfolgen. Bei Fragen und Unsicherheit können Sie sich natürlich jederzeit an Ihre Hebamme, Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin wenden.
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Wie oft wird in der Schwangerschaft Ultraschall gemacht?
Wie viele Ultraschall-Untersuchungen werden in der Schwangerschaft angeboten? – Die Mutterschafts-Richtlinien sehen im Rahmen der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge drei Ultraschall-Untersuchungen vor. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt und finden in der Regel um die 10., die 20.
Und die 30. Schwangerschaftswoche statt. Ultraschall-Untersuchungen sind grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, Hebammen bieten sie nicht an. Ist die Schwangere gesund und verläuft die Schwangerschaft normal, sind keine weiteren Ultraschall-Aufnahmen notwendig. Nicht die Anzahl der Ultraschall-Untersuchungen ist ausschlaggebend für das Entdecken von Auffälligkeiten.
Die Aussagekraft der Ergebnisse hängt vielmehr von der Erfahrung der Ärztin oder des Arztes und der Qualität des Schallgerätes ab. Zeigen sich im Verlauf der Schwangerschaft Auffälligkeiten, die abgeklärt werden müssen, sind zusätzliche Ultraschall-Aufnahmen möglich.
- Auch in diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten.
- Schwangere können auch auf Ultraschall-Untersuchungen verzichten, ohne dass dies Folgen für den Versicherungsschutz hat.
- Diese Entscheidung müssen Sie in der Regel mit Ihrer Unterschrift bestätigen, um die Ärztin oder den Arzt von der Informationspflicht zu entbinden.
Wenn Sie das Geschlecht Ihres Kindes nicht vor der Geburt erfahren möchten, sollten Sie dies rechtzeitig mitteilen. Ab Mitte der Schwangerschaft lässt es sich im Ultraschall erkennen.
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Warum muss ich alle 6 Monate zum Frauenarzt?
Wie oft muss ich zum Frauenarzt? – Mindestens einmal im Jahr muss ein Termin für einen Frauenarztbesuch sein. Die jährliche gynäkologische Untersuchung dient dazu, mögliche Krankheiten rechtzeitig zu erkennen. Solltest du die Pille nehmen, empfiehlt sich ein Besuch sogar alle sechs Monate.
- Wenn du zur Verhütung eine Spirale verwendest, solltest du alle sechs Monate die korrekte Lage via Ultraschall überprüfen lassen.
- Wenn gynäkologische Erkrankungen in deiner Familie vermehrt vorkommen (z.B.
- Brustkrebs), wird dein Arzt dich eventuell in kürzeren Abständen sehen wollen.
- Deswegen ist es wichtig, beim Erstgespräch (auch wenn du den Arzt wechselst) diese Informationen weiterzugeben.
Wenn du starke Beschwerden wie Schmerzen, starke Blutungen und Ähnliches hast oder eine Schwangerschaft vermutest, dann solltest du sofort einen Frauenarztbesuch planen. Unabhängig davon, wann du das letzte Mal beim Frauenarzt warst. Auch wenn du dir ein Baby wünschst, ist ein Sondertermin sinnvoll – hier kannst du alle deine Fragen loswerden und dein Arzt wird dir viele hilfreiche Informationen geben.
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Was darf der Frauenarzt nicht?
Dein Frauenarzt darf sich nur zu deinem Körper äußern, wenn es dafür einen medizinischen Grund gibt. Dazu kann auch Über- und Untergewicht gehören, aber Körperbehaarung, Piercings, Tattoos und andere Dinge, die deinen Körper einzigartig machen, gehören nicht dazu!
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Ist ein Frauenarzt bei der Geburt dabei?
Was macht eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt? – Frauenärztinnen oder Frauenärzte werden auch Gynäkologinnen beziehungsweise Gynäkologen genannt. Sie führen zum Beispiel die notwendigen Untersuchungen bei einer Schwangerschaft durch. Andere sind unter Umständen im Krankenhaus bei der Geburt dabei.
- Sie beraten und informieren dich zu Fragen der Verhütung und können dir die Pille verschreiben.
- Es gibt auch Frauenärztinnen und -ärzte, die besonders auf Jugendliche spezialisiert sind.
- Andere haben vielleicht eine psychotherapeutische Zusatzausbildung und betreuen dich nicht nur medizinisch, sondern auch seelisch.
Welche Ärztinnen und Ärzte das sind, kannst du in einer Beratungsstelle erfahren. Wenn du eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt in deiner Umgebung suchst, kannst du dich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören und nach Empfehlungen fragen. Hilfreich bei der Arztsuche sind auch das Internet oder die Gelben Seiten.
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Welche Fragen an Frauenarzt bei Schwangerschaft?
Neben üblichen Fragen nach Krankheiten in der Familie wird hier auch nach bisherigen Schwangerschaften, Fehlgeburten sowie dem ersten Tag der letzten Periode gefragt. Diese Informationen tauchen letztendlich nämlich auch in deinem Mutterpass auf. Die Ärztin macht dann einen vaginalen Ultraschall.
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Woher weiß ich das mein Baby im Bauch gesund ist?
Woran man erkennt, ob etwas mit dem Baby nicht stimmt Die meisten körperlichen Symptome, die während der Schwangerschaft auftreten, sind völlig normal, wenn auch nicht gerade angenehm. Sie resultieren aus den vielen Veränderungen, die Ihr Körper gerade durch die Schwangerschaft bedingt erlebt.
Blutungen aus der Scheide – hier gibt es mehrere in Frage kommende, für Sie und Ihr Kind ungefährliche, Ursachen. Da aber zum Ausschluss tatsächlicher Komplikationen bestimmte Untersuchungen erforderlich sind, sollten Sie immer Ihren Arzt oder eine Klinik aufsuchen, wenn Sie vaginal bluten. Vorzeitiger Blasensprung, also der Abgang von Fruchtwasser, kann sich durch ein leichtes Tröpfeln, beständiges Fließen oder einen Schwall von Fruchtwasser bemerkbar machen. Es ist ein Anzeichen für den Geburtsbeginn, welcher sich aber möglichst nicht vor der 38. Schwangerschaftswoche abzeichnen sollte. Von einem vorzeitigen Blasensprung spricht man, wenn dieser vor dem Einsetzen der Wehentätigkeit auftritt. Kontaktieren Sie also bei Fruchtwasserabgang, aber auch bei unklarem Flüssigkeitsabgang Ihre Hebamme oder Ihren Arzt. Anhaltende Unterleibsschmerzen oder regelmäßige Kontraktionen vor der 38. Schwangerschaftswoche sein. Ungefähr ab der 36. Schwangerschaftswoche kann es sich auch manchmal um Senkwehen handeln, mit denen das Baby tiefer ins Becken tritt. Lassen Sie dies abklären, gerade wenn Sie unsicher sind. Veränderte oder fehlende Kindsbewegungen wie das Treten oder Drehen des Kindes im Bauch Starke Kopfschmerzen, die über mehr als zwei oder drei Stunden anhalten Sehstörungen, beispielsweise Flimmern oder Doppelbilder Stärkere Kreislaufprobleme oder Schwindel. Ein leichtes Schwindelgefühl kann auch ein normales Symptom der frühen Schwangerschaft sein, oft auch bedingt durch einen niedrigeren Blutdruck. Gewichtszunahme von mehr als einem Kilogramm pro Woche ohne übermäßige Steigerung der Nahrungszufuhr. Starke Schmerzen oberhalb des Magens, unter dem Brustkorb. Schwellungen oder Wassereinlagerungen (Ödeme) in Gesicht, Augen oder Händen. Ein Anschwellen der Füße oder Hände ist während der Schwangerschaft normal, sollte aber beobachtet werden. Mehr als zwei- oder dreimaliges Erbrechen über mehrere Tage hinweg, vor allem nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel. Anzeichen für eine Infektion wie Fieber, Schüttelfrost, Brennen beim Wasserlassen, vaginaler Juckreiz und Ausfluss oder Durchfall.
Bei jedem dieser Symptome sollten Sie direkt Ihre Hebamme oder Ihren Arzt kontaktieren. So ersparen Sie sich unnötige Sorgen und erhalten, wenn tatsächlich ein Problem vorliegt, sofort die richtige Behandlung. : Woran man erkennt, ob etwas mit dem Baby nicht stimmt
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Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit ein gesundes Baby zu bekommen?
Sie schließt alle medizinischen Untersuchungen, die den Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes im Mutterleib beobachten, ein: Von der ersten Ultraschalluntersuchung bis zum Abhören der kindlichen Herztöne während der Geburt. Mit Hilfe der Vorsorgeuntersuchungen können mütterliche und kindliche Mangelzustände oder gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden.
Durch rechtzeitige Behandlung, Geburtseinleitung (auch Kaiserschnitt) und gezielte geburtshilfliche Unterstützung können oft spätere Erkrankungen und Beeinträchtigungen etwa vermieden werden. Daneben stellt sich die vorgeburtliche Diagnostik die Aufgabe, Handicaps des Ungeborenen so früh wie möglich zu entdecken.
Bevor Sie sich aber für oder gegen bestimmte Untersuchungs- bzw. Diagnoseverfahren entscheiden, sollten Sie sich gründlich informieren. Zur Beruhigung können sich jedoch alle vergegenwärtigen: Etwa 97 Prozent aller Kinder kommen gesund zur Welt! Nur etwa 3 bis 7 Prozent werden mit minimalen Krankheiten oder Behinderungen geboren.
- Doch nur etwa ein Sechstel davon sind durch vorgeburtliche Diagnostik zu erkennen.
- Die anderen fünf Sechstel können in pränatalen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden oder die Handicaps entstanden erst durch Komplikationen bei der Geburt.
- Die Möglichkeiten der meisten vorgeburtlichen Untersuchungen sind beschränkt.
Denn sie können lediglich die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung oder Behinderung angeben. Daher gibt es auch keine absolute Sicherheit. Eine Garantie auf ein gesundes Kind kann Ihnen keiner geben. Wie immer Ihre persönliche Entscheidung ausfällt – bitte bedenken Sie: Die Ergebnisse der pränatalen Diagnostik können Ihnen falsche Gewissheiten über die Gesundheit Ihres Kindes vortäuschen – im Positiven wie im Negativen.
- Auffällige Testergebnisse bedeuten keineswegs automatisch, dass das Ungeborene tatsächlich unter einer ernsten Erkrankung oder Behinderung leiden wird.
- Andererseits kann keine Untersuchung wirklich garantieren, dass ein Kind gesund geboren wird.
- Ein auffälliges Testergebnis erleben die Betroffenen oft als erhebliche psychische Belastung.
Sie stehen damit vor der Entscheidung, weiterführende Untersuchungen oder einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen deren Ausgang ungewiss ist. Seit einigen Jahren entscheiden sich viele Frauen aufgrund persönlicher oder beruflicher Lebensplanungen erst später im Leben für eine Schwangerschaft.
Mitte der achtziger Jahre waren 3,5 Prozent der Schwangeren zum Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes älter als 35 Jahre; heute sind es bereits mehr als 12 Prozent. Bei älteren Schwangeren steigt jedoch nicht nur die körperliche Belastung. Die Gefahr für gesundheitliche Beeinträchtigungen steigt auch beim Kind.
Mit dem Alter der Mutter nimmt ebenso das Risiko auf ein Kind mit genetischen Veränderungen zu. So ist etwa bei 25-jährigen Müttern eines von 1.300 Kindern von einer Erbgutschädigung betroffen, bei 35-Jährigen schon eines von 380 und bei 40-Jährigen eines von 110.
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Was passiert beim 2 Frauenarzt Termin Schwangerschaft?
19. – 22. Woche – Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung werden die Lage deines Babys, die Herztöne und vor allem die Organe kontrolliert. Dein Arzt/deine Ärztin schaut, wie sich Herz, Lunge, Magen, Blase und Nieren entwickeln. Außerdem bestimmt er/sie den Sitz der Plazenta sowie die Fruchtwassermenge.
3D/4D-Ultraschall Zweiter Toxoplasmose-Test Doppler-Ultraschall zur Feststellung einer Gestosegefährdung
Wann muss man wöchentlich zum Frauenarzt?
Vorsorgeuntersuchung Damit alles rund läuft Die Erstuntersuchung mit Feststellung der Schwangerschaft sollte ca.1 bis 2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung und positivem Schwangerschaftstest durchgeführt werden. Dabei werden erfasst: Ihre persönliche Krankengeschichte, die Familienanamnese und Ihre Sozialanamnese.
Bestätigt werden kann die Schwangerschaft dann mit einer ersten Ultraschalluntersuchung, welche die Schwangerschaft in der Gebärmutter darstellt und die Integrität dokumentiert. Anschließend erfolgt das Anlegen des Mutterpasses, einschließlich Bestimmung der Blutgruppe, des Rhesusfaktors und des ersten Antikörpersuchtests.
Zusätzlich erfolgt der Nachweis eines ausreichenden Schutzes gegen Röteln und eine Untersuchung auf Lues, welche nach wie vor Inhalt der Mutterschaftsrichtlinien ist. Ebenso wie die Untersuchung des Urins auf Chlamydien. Diese Bakterien kommen selten im Genitaltrakt der Frau vor und können in der Schwangerschaft zu Fehlgeburten oder später auch zu Frühgeburtlichkeit führen.
Jede nachgewiesene Chlamydieninfektion muss deshalb behandelt werden. Die nachfolgenden Untersuchungen finden bis zur 32. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt, bei Beschwerden oder Risikoschwangerschaften entsprechend engmaschiger. Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird das Untersuchungsintervall auf alle 2 Wochen verkürzt.
Insgesamt ergeben sich dadurch ca.10 bis 12 Untersuchungstermine. Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
Messung des Körpergewichts Blutdruckmessung Urinuntersuchung Ggf. Bestimmung des Hämoglobin-Wertes („Eisenwert”) Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter Feststellung der Lage des Kindes Untersuchung des Muttermundes
Im Verlauf der Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen der Schwangerschaft bzw. des Kindes vorgesehen: die erste zwischen 9. und 12. Schwangerschaftswoche (zum Nachweis der Vitalität der Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft?, Kontrolle auf feststellbare Fehlbildungen), die zweite zwischen 19.
und 22. Schwangerschaftswoche (Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge und Ausschluss von Fehlbildungen; also Nachweis, dass das Kind keine organischen Fehlbildungen hat, deshalb auch „Organultraschalluntersuchung” genannt) und die dritte Ultraschalluntersuchung zwischen 29. und 32. Schwangerschaftswoche (Kontrolle des Kindsentwicklung, Größen- bzw.
Gewichtszunahme, Lage des Kindes, Kontrolle der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens). Zwischen 24. und 28. Schwangerschaftswoche erfolgt bei der Schwangeren ein erneuter Antikörpersuchtest. Hiermit wird untersucht, ob das Immunsystem der Schwangeren Abwehrstoffe gegen Blutbestandteile des Kindes bildet.
Wenn bei einer rhesusnegativen Schwangeren keine Antikörper festgestellt werden, erhalten diese dann eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Diese Injektion bewirkt, dass möglicherweise in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangte Merkmale eines rhesuspositiven Kindes das Immunsystem der Schwangeren nicht aktivieren und somit Abwehrmaßnahmen des Immunsystems der Schwangeren gegen rhesuspositives Blut eines Kindes unterbleiben.
Ab der 24. Schwangerschaftswoche kann das kindliche Wohlbefinden mittels CTG (Cardiotokographie, „Wehenschreiber”) dokumentiert werden. Nach der 32. Schwangerschaftswoche muss jede Schwangere durch einen Bluttest auf Hepatitis B untersucht werden. Ganz selten werden Schwangere positiv auf Hepatitis B getestet.
- In diesen Fällen muss das Neugeborene umgehend gegen Hepatitis B geimpft werden.
- Nach der 38.
- Schwangerschaftswoche erfolgen die Untersuchungen wöchentlich.
- Sollte das Kind am errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, erfolgen 2-tägige Kontrollen, ab siebtem Tag nach errechnetem Geburtstermin sogar tägliche Kontrollen.
Sollte das Kind auch am 10. Tag nach dem errechnetem Geburtstermin noch nicht geboren sein, so erfolgt in aller Regel die stationäre Aufnahme in der Geburtsklinik zwecks Geburtseinleitung. Jede Schwangere kann von Schwangerengymnastik, Yoga und Schwangeren-Schwimmen profitieren.
Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial diesbezüglich zur Verfügung. Auch bei der Auswahl der Entbindungsklinik und der nachsorgenden Hebamme, die Sie 6 bis 8 Wochen nach der Entbindung zuhause weiterbetreut, sind wir Ihnen gerne behilflich. Die oben genannten Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos übernommen.
Über diese notwendigen Untersuchungen hinaus bieten wir Ihnen selbstverständlich weitere Untersuchungen an, die sinnvoll und empfehlenswert sind und zudem von unseren Fachgesellschaften empfohlen werden.
Eine Auflistung und Erläuterung dieser Untersuchungen finden sie unter, Bitte nehmen Sie für weitere Beratung Kontakt mit uns auf.
: Vorsorgeuntersuchung
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